Rechtsprechung
OVG Berlin, 05.01.2000 - 4 B 37.97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale …
Denn selbst dann, wenn man für das Tatbestandsmerkmal der Verwendung "im Beitrittsgebiet" in § 3 Abs. 1 BeamtVÜV zu Gunsten des Klägers auf seine konkrete Verwendung, d. h. auf seine Tätigkeit in einem Dienstgebäude in Ost-Berlin, abstellen wollte (so wohl OVG Berlin, Beschl. v. 5.1.2000 - 4 B 37/97 -, LKV 2000, 405), muss ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 BeamtVÜV auf jeden Fall daran scheitern, dass der Kläger bei der ZERV keine Aufbauhilfe i. S. des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV geleistet hat. - ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14 Es genügt für eine Verdoppelung von ruhegehaltsfähigen Zeiten nicht, dass die Tätigkeit eines Beamten auf Grund der von ihm eingebrachten, im bisherigen Bundesgebiet erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen dem Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen mittelbar zugute kam (so ausdrücklich: OVG Berlin vom 05.01.2000 - 4 B 37/97 - LVK 2000, 405 - beck-online mit weiteren Hinweisen aus der Rechtsprechung des Senats).